Geschichte der Kirche Döbra

 

Am 29. Juni 1975 beging Döbra die 1OO-Jahrfeier seiner heutigen Kirche. Aus diesem Anlaß verfasste Hans Hartmann einen Rückblick in die Geschichte der Kirche. 

Vom 23. bis 25. Juni 2000 beging Döbra die 125-Jahrfeier seiner Kirche. Der Rückblick Hans Hartmanns ist der zu diesem Anlaß erschienenen Festschrift entnommen.

1. DIE PFARRKIRCHE

Obwohl Döbra auf Bamberger Gebiete lag und zum Amte und Halsgericht Radeck, nach 1500 zu Enchenreuth, gehörte, gilt ein Nürnberger Burggraf als Erbauer des ersten Kirchleins, daher stand nach einer Mitteilung von Longolius am Eingang zum Friedhof das brandenburgische Wappen, das besagte, daß Friedhof und Kirche brandenburgisches Eigentum war und der Burggraf das Recht hatte, die Kirchenherrschaft auszuüben. Das Jahr der Erbauung ist nicht bekannt. Da Döbra kirchlich bis 1822 zu Schauenstein gehörte und die Herrschaft Schauenstein 1386/88 an die Burggrafschaft Nürnberg fiel, kann die Entstehung der Kirche vor diesem Jahre nicht fallen. Urkundlich wird sie 1521 zum erstenmal genannt: "Wegen des Baues an den Kirchen zu Döbra an dem Gehöltz Rauhenberg wird anno 1521 nochmals eine Zusammenkunft in Döbra verabredet". Der erste Bau dürfte in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts errichtet worden sein.

Die Kirche war St. Bartholomäus geweiht. Eine Bartholomäusstatue aus Holz befand sich noch auf dem Boden der 1867 abgebrannten Kirche. Im 17. und 18. Jahrhundert führt sie in den Kirchenrechnungen die Bezeichnung "Gotteshaus zu Unser lieben Frauen, der gebenedeiten Jungfrauen der Mutter Gottes Maria". Um 1500 wurde auf dem Altar eine hölzerne Marienstatue von einem unbekannten Meister aufgestellt, über die noch berichtet wird. Später kam sie nach Marienweiher und befindet sich heute in der dortigen Wallfahrtskirche. Ob auch Döbra in der vorreformatorischen Zeit ein Wallfahrtsort gewesen ist, wie vielfach angenommen wird, läßt sich nicht beweisen.

Im Dreißigjährigen Kriege erlitt die Kirche bei dem Einfall der Schweden und Kroaten 1632/35 durch Raub und Plünderung einen Schaden von 350 Gulden "so gantz spoliert ( = beraubt) und auß geplindert worden, sonderlich drey Kellig, so ein praedicandt ( = Kaplan, Predigergehilfe) von Schauenstein abge Nomen Und waß sonsten vor hand gewest sein Wirdt".

Nach dem Kriege wurde das Kirchlein von 1656 bis 1663 von dem Baumeister Jakob Frisch in Schönwald repariert und wahrscheinlich auch erweitert. Dabei bekam es, das zuerst mit Schindeln gedeckt war, ein Schieferdach und als Turmbekrönung eine ,,welsche Haube".

Am 25. Juli 1777 schlug der Blitz in den Turm der Kirche und verursachte an ihm und im Innern der Kirche größere Schäden. Die Lehrersfrau Maria Rosina Tittel, die das "Gewitterläuten" vornahm, wurde vom Blitz tödlich getroffen.

In der Nacht vom 11. auf den 12. Juni 1867 fiel die Kirche mit dem größten Teil des Dorfes einem Brand zum Opfer. Dabei wurde auch ein 1766 in Kronach gefertigter Altar vernichtet. Infolge der sich lange hinziehenden Verhandlungen mit den Behörden und wegen des Krieges 1870/71 verzögerte sich der Wiederaufbau. Der Gottesdienst wurde im Sommer nach dem Brande in der Kirchenruine zwischen den stehengebliebenen Umfassungsmauern unter freiem Himmel abgehalten. Der Raum wurde notdürftig mit Bänken, Altartisch und Predigtstuhl versehen. Eine in der Nähe unter einem Notdach angebrachte kleine Glocke diente zum Läuten. Als im Oktober 1867 der Umbau des kleinen Schulhauses, ursprünglich ein Weberhäuschen, das die Gemeinde gekauft hatte, beendet war, wurde der Gottesdienst im Winter und bei schlechtem Wetter im dortigen Schulzimmer abgehalten, während im nächsten Sommer und bei günstiger Witterung die Kirchenruine weiter benützt wurde. Seit dem Reformationsfest 1870 versammelte sich die Gemeinde zum Gottesdienst in dem größeren Schulzimmer des Kantoratsgebäudes, das 1867 ebenfalls abbrannte und 1870 wieder aufgebaut wurde.

Von 1873 bis 1875 erfolgte der Neubau der Kirche unter Benützung der stehengebliebenen Umfassungsmauern. Am Kirchweihtag, 27. Juni 1875, wurde sie eingeweiht. Die Baukosten ohne Inneneinrichtung wurden mit 22000 Gulden veranschlagt. Von der Brandversicherung erhielt Döbra eine Entschädigung von 10 000 Gulden, 8000 Gulden übernahm die Staatskasse und die Restsumme von 4 000 Gulden bekam die Gemeinde ebenfalls auf ein Gesuch durch das Entgegenkommen der bayerischen Staatsregierung und des Landtages. Die Kosten für die Inneneinrichtung konnten von der Mobiliarversicherung auch nahezu gedeckt werden.

Größere Innenrenovierungen waren 1931 notwendig. Die Emporfelder wurden umgestaltet, die Orgelempore vorverlegt und der braungelbe Anstrich durch lichtere Farben ersetzt. Die Malerarbeiten wurden von Kunstmaler G. K. Kraemer in Nürnberg ausgeführt. Bei der i. J. 1965 vom Landesamt für Denkmalspflege unter Leitung des Oberbaurates Köhler vorgenommenen Renovierung versetzte man die Kanzel, die sich seitlich an der linken unteren Empore befand, hinter den Altar auf eine Holzsäule mit Verwendung des neugotischen Altaraufbaues. Auch eine elektrische Heizung und ein Läutwerk konnten eingebaut werden. Die Renovierungsarbeiten kosteten rd. 85 000 DM.

Am 12. Mai 1965 schlug der Blitz wieder in den Kirchturm. Es entstand nur geringer Sachschaden. Der Brand konnte von den Feuerwehren rasch gelöscht werden, die Kirche selbst erlitt keinen Schaden.

Die 33 Meter lange, 11,8 Meter breite und 16,6 Meter hohe, weithin sichtbare neugotische Saalkirche mit dem 36 Meter hohen Turm liegt am südlichen Ortsausgang des ummauerten Friedhofes und gilt als das Wahrzeichen des Dorfes. Das Kirchenschiff, 17 Meter lang, 9,3 Meter breit und 9,7 Meter hoch, mit Altar und Kanzel, Taufstein, Orgelgehäuse und Gestühl in neugotischen Formen aus der Bauzeit bildet ein Viereck, der Chor ein Fünfeck. Das Altarbild stellt den Kampf in Gethsemane dar. Die Seitenbilder zeigen links Paulus, der sich auf ein Schwert stützt, rechts Petrus, der in der rechten Hand das Evangelium, in der linken die Schlüssel trägt. Im Innern ist die Kirche mit einer kassettierten Flachdecke, Spitzbogenfenstern mit Maßwerk und an drei Seiten mit umlaufenden bemalten Holzemporen ausgestattet, die an den Langseiten zweigeschossig sind.

Sie ist aus Bruchsteinen erbaut und an der Westseite verschiefert. Der Turm besteht aus drei quadratischen Geschossen, darüber befindet sich ein achtseitiges Glockengeschoß aus Sandsteinquadern, über den Giebeln ein hoher, verschieferter Spitzhelm.

Die erste Orgel, ein kleines Werk, mit vier Registern, stammte aus dem Jahre 1697. Sie scheint von den Spielern oder von Unbefugten sehr schlecht behandelt worden zu sein, denn bereits 1709 wurde bei einer Prüfung festgestellt, daß sie reparaturbedürftig sei. 1715 wurde sie ausgebessert und um fünf weitere Register vermehrt. Die Orgel wurde bis 1778 verwendet. In diesem Jahre erbaute der Hofer Meister Friedrich Heidenreich ein neues Werk um 100 Gulden, das beim Brand 1867 ebenfalls den Flammen zum Opfer fiel. Die beim Wiederaufbau der Kirche aufgestellte Orgel mußte nach einigen Jahren wegen großer Schäden wieder abgebrochen werden. 1894 erhielt die Kirche von der Firma G. F. Steinmeyer in Ottingen die heutige Orgel mit zwei Manualen und 18 Registern um 3320 RM. 1973 wurde sie von dem Orgelbaumeister Erich Bauer in Oberasbach bei Nürnberg gründlich überholt. Die Pfeifen sowie das Gehäuse wurden gereinigt, alle Holzteile wegen eines etwaigen Auftretens des "Wurms" mit einem Giftstoff bespritzt, die abgetretenen Tasten des Pedals erneuert und alle Pfeifen gestimmt. Auch ein Gebläse wurde eingebaut.

Von den drei Glocken, die sich in der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts auf dem Turm befanden, stammte die kleinste aus dem Jahre 1518, die mittlere aus dem Jahre 1538. Eine dritte, die größte, wurde aus einer älteren 1579 in Stadtsteinach umgegossen. An ihre Stelle kam 1733 eine neue, die der Hofer Glockengießer Grumlich auf Anordnung Bambergs um 277 Gulden 15 Kreuzern goß. 1867 wurden die drei Glocken bei dem Brand vernichtet.

Nach dem Wiederaufbau der Kirche bekam Döbra auf ein Gesuch an den bayerischen König Ludwig II. Metall von erbeuteten französischen Kanonen für neue Glocken. Diese Glocken, deren Geläut nach glaubwürdigen Aussagen älterer Personen eines der schönsten der ganzen Umgebung war, blieben bis zum Ersten Weltkriege auf dem Turm. Nachdem bereits mehrere Wochen vorher die Prospektpfeifen der Orgel beschlagnahmt und abgeliefert worden waren, bedeutete es für die Bevölkerung einen schmerzlichen Verlust, als die große und die kleine Glocke abgenommen wurden, um zu Mordwerkzeugen für den Krieg umgewandelt zu werden. Am 1. Juli 1917 läuteten sie zum letztenmale. Nur die mittlere Glocke verblieb der Gemeinde.

Nach dem Kriege erbrachte unter Pfarrer Beckhaus eine Sammlung für neue Glocken einen Betrag von fast 1000 RM. Bei der Glockengießerei Franz Schilling in Apolda sollten zwei neue Bronzeglocken in dem benötigten Gewicht i. J.1920 etwa 35 000 RM kosten. Obwohl es sich um eine beträchtliche Summe handelte, konnte die Anschaffung gewagt werden. Pfarrer Rupprecht, der Nachfolger des Pfarrers Beckhaus, richtete Bittbriefe an ehemalige Gemeindeangebörige des In- und Auslandes und bat um Spenden, die einen Betrag von über 15000 RM erbrachten, auch regte er eine Haussammlung an, so daß nach kurzer Zeit das Geld aufgebracht werden konnte. Am 12. Mai 1921 trafen die beiden neuen Glocken ein, und am Sonntag, 5. Juni, wurde im Gottesdienst die Weihe vollzogen. Sie kosteten ohne Zubehör 38 784 RM. Die große Glocke, Ton f ', war 669 kg schwer und trug die Inschrift: Ehre sei Gott in der Höhe und Friede auf Erden und den Menschen ein Wohlgefallen. Die mittlere, auf dem Turm belassene, Ton a ', trug die Inschrift: Heilig, Heilig, Heilig, ist der Herr Zebaoth, alle Lande sind seiner Ehre voll. Die kleine, Ton c ', war 170 kg schwer und trug die Inschrift: Gott ist unsere Zuversicht und Stärke, eine Hilfe in den größten Nöten, die uns getroffen haben.

Im Zweiten Weltkriege, am 2. März 1942, wurden die Glocken zum zweitenmale abgenommen, diesmal die große und die mittlere, während die kleine, die Sterbeglocke, der Gemeinde verblieb. Die abgenommenen Glocken wurden nach ihrem historischen oder Metallwert in die Gruppen A, B, C, eingestuft und in Hamburg gelagert. Während die Gruppen A und B den Krieg überdauerten und in ihre Heimatgemeinden zurückkehren konnten, sind die Glocken Döbras mit fast allen C Glocken eingeschmolzen worden.

Nach dem Kriege war es ein Anliegen der Bevölkerung, wieder das volle Geläut der Glocken zu bekommen. Nach der Währungsreform i. J. 1948 vergingen noch einige Jahre, bis der sehnlichste Wunsch der Kirchengemeinde in Erfüllung ging. Die Mittel zur Anschaffung neuer Glocken wurden durch eine Kleinsammlung sowie durch Spenden der Bevölkerung aufgebracht, so daß der Glockengießerei F. W. Schilling in Heidelberg der Auftrag für den Glockenguß erteilt werden konnte. 

1953 wurden zwei Glocken geliefert. Die große Glocke, 760 kg schwer, Ton f ', trägt die Inschrift: Heilig, Heilig, Heilig, ist Gott der Herr, der Allmächtige, der da war und der da ist und der da kommt. Die mittlere Glocke, 380 kg schwer, Ton a ', trägt die Inschrift: Danket dem Herrn und verkündet sein Tun unter den Völkern. 
Die beiden Glocken wurden von der Firma Bischoff, Naila, von Heidelberg nach Schwarzenbach a. Wald gebracht und mit einem Pferdegespann nach Döbra gefahren.
Am 15. November 1953 wurden sie im Rahmen des Gottesdienstes feierlich geweiht. Sie kosteten ohne Zubehör 8800 DM.

Ein schöner Brauch soll noch erwähnt werden. Nach dem Mittagläuten um 12 Uhr erfolgt ein dreimaliges Nachschlagen an die Glocken. Die drei Nachschläge erinnern an die Türken. Sie drangen 1529 und 1683 bis Wien vor und bedeuteten für das christliche Abendland und die europäische Kultur eine große Gefahr. 1594 ordnete der Bayreuther Markgraf Georg Friedrich an, daß wegen der anstürmenden Türken in allen Städten, Märkten und Dörfern seines Landes zur Mittagszeit um 12Uhr "mit der großen Glocken, so man die Türkenglocken nennet, ein Zeichen geläutet werde", um die Bevölkerung an ihre Gebetspflicht zu erinnern. Seit dieser Zeit ist das Mittagläuten mit den drei Nachschlägen, den Türkenschlägen, bei uns gebräuchlich.

Das heutige Pfarrhaus, ein schlichtes zweigeschossiges Gebäude mit Walmdach, wurde 1825 errichtet. Die Gemeinde Haidengrün wehrte sich damals gegen die Erbauung und wollte keine Hand- und Spanndienste leisten, weswegen sie eine Geldstrafe zahlen mußte.

2. DIE STREITIGKEITEN WEGEN DER KIRCHE

Döbra und Haidengrün waren die beiden einzigen Gemeinden des ehemaligen Landkreises Naila, die politisch bis 1803 zum Fürstbistum Bamberg gehörten, während sie kirchlich bis 1822 mit dem in der früheren Markgrafschaft Bayreuth gelegenen Schauenstein verbunden blieben. Infolge der eigenartigen Rechtsverhältnisse war es kein Wunder, daß Döbra zu einem Zankapfel wurde zwischen den beiden hohen Herrn, dem Bamberger Bischof und dem Bayreuther Markgrafen. Die Streitigkeiten begannen mit der in Döbra eingeführten Reformation, dauerten jahrhundertelang und wurden von beiden Seiten mit immer schärferen Mitteln geführt, wobei man auch vor Gewalttätigkeiten nicht zurückschreckte.

a. Reformation

Obgleich Döbra auf bambergischem Gebiete lag und zum bischöflichen Amte Radeck, nach 1500 zum Vogteiamt Enchenreuth, gehörte, so trat es doch zu gleicher Zeit mit seiner Mutterkirche Schauenstein der Reformation bei. Markgraf Georg der Fromme (1516 bis 1543) führte die Reformation in den beiden Fürstentümern Kulmbach und Ansbach ein. In Schauenstein wurde die neue Ordnung des Gottesdienstes 1528 eingeführt. 1533 erschien die brandenburgisch-nürnbergische Kirchenordnung, die dem evangelischen Kirchenwesen im Lande eine feste Grundlage gab. Im gleichen Jahre veranlaßte Markgraf Georg die gesetzliche Einführung der Tauf- und Trauregister. Für Döbra legte Pfarrer Barth in Schauenstein i. J. 1534 eigene Kirchenbücher an. In diesem Jahre dürfte also die Reformation in Döbra eingeführt und der Gottesdienst nach der Weise wie in Schauenstein gehalten worden sein.

Da die Reformation in Bamberg unter Bischof Georg III. (1505 bis 1522) selbst große Fortschritte machte, wurden ihr von dieser Seite zunächst wenig Hindernisse in den Weg gelegt. Aber bereits unter der Regierung Bischofs Weigand von Redwitz (1522 bis 1556), des Nachfolgers des der Reformation aufgeschlossenen Georgs III., trat man energisch gegen die reformatorischen Bestrebungen auf und wollte die Abgefallenen wieder zur katholischen Kirche zurückführen. Auch in Döbra unternahm man solche Versuche, indem man die Gemeinde zunächst von der kirchlichen Verbindung mit Schauenstein loszulösen trachtete. 1536 forderten der Kastner von Stadtsteinach und der Enchenreuther Vogt die Döbraer auf, in die Kirche nach Presseck zu gehen, das damals noch katholisch war (in Enchenreuth gab es noch keine Kirche). Schon das war eine starke Zumutung, daher dachten die Döbraer nicht im geringsten daran, sich von Schauenstein zu trennen.

Auch der Zehnte, d. i. die 30. Getreidegarbe, die der Schauensteiner Pfarrer von Döbra und Haidengrün für die Betreuung der Filialkirche erhielt, sollte künftig dem katholischen Pfarrer in Presseck gereicht werden. 1501 war bereits der Zehnte der vier Orte Rodeck, Thron, Schönwald und Poppengrün dem Schauensteiner Pfarrer entzogen und in den Bamberger Kasten von Stadtsteinach abgeführt worden. Nach jahrelangen Streitigkeiten wurden 1538 durch den in Forchheim zwischen beiden Ländern geschlossenen Vertrag auch die Angelegenheiten in Döbra geregelt. Alle weltlichen Hoheitsrechte, wie die hohe und niedere Gerichtsbarkeit, wurden an Bamberg abgetreten, während Brandenburg, also die spätere Markgrafschaft Kulmbach/Bayreuth, die kirchlichen Rechte erhielt. Der Schauensteiner Pfarrer durfte den Zehnten von Döbra und Haidengrün behalten, der Zehnte von den Außenorten Döbras mußte jedoch in den Kasten Stadtsteinach abgeführt werden. Durch die Vereinbarung war vorerst der evangelisch-lutherische Gottesdienst in Döbra gesichert, und es gelang Bamberg nicht, Döbra von Schauenstein zu trennen.

b. Gegenreformation

Einige Jahrzehnte später kam es wieder zu heftigen Streitigkeiten, die 1597 zu schweren Ausschreitungen führten. Die Gegenreformation lief in Bamberg auf Hochtouren. Döbra sollte wieder katholisch und mit Enchenreuth verbunden werden, wo inzwischen eine Kirche erbaut worden war, aber die Bewohner weigerten sich standhaft. Nun drohte ihnen Bamberg mit Leibesstrafen und Landesverweisung, und da die Drohungen nicht wirkten, versperrten die Bischöflichen die Kirche, nahmen die Schlüssel weg und brachten sie nach Enchenreuth, so daß der Gottesdienst im Freien abgehalten werden mußte. Döbra suchte in Schauenstein Hilfe, und man wollte die Angelegenheit auf gütlichem Wege durch Verhandlungen mit Bamberg schlichten, doch alles war vergeblich. Nun schritten die Markgräflichen zur Gewalt. Dazu glaubte man auch berechtigt zu sein, betrachtete man die Kirche doch immer als markgräfliches Eigentum. Mit bewaffneter Mannschaft - nach der Klageschrift Bambergs an das Reichskammergericht sollen es 300 Mann gewesen sein - zog der Schauensteiner Vogt nach Döbra und ließ die Schlösser von den Kirchtüren schlagen. Dabei hätte er nach der Klageschrift den Bamberger Gerichtsknecht bedroht und dem katholischen Büttner Nikol Schmidt von Enchenreuth die Büchse auf die Brust gesetzt und ihn einen katholischen Schelm geheißen. Dann hätte er andere Schlösser anlegen lassen. Bald darauf, am 7. Juli 1597, kam der Bamberger Amtmann von Kupferberg, Sigmund Lorenz von Wildenstein, mit einer Anzahl Schützen, schlug die Schlösser ab und legte zwei neue Vorlegeschlösser an. Am 10. Juli erschienen abermals der Vogt von Schauenstein und der Kastner von Kulmbach, begleitet von 1000 (?) Mann, die sich teils in den Wäldern versteckt, teils bei den Beamten befunden hätten, ließen die Schlösser wieder abschlagen, die Kirche öffnen und einen evangelischen "Prädikanten" - Pfarrer von Schauenstein - predigen. Zum drittenmale versperrten die Bamberger am 15. Juli die Kirche, und zum drittenmale kam am 27. August der Vogt von Schauenstein, begleitet von dem Kulmbacher Kastner, dem Vogt von Naila und 300 Mann, um die Schlösser abzuschlagen, worauf der "Prädikant" predigte. Schließlich wurde noch der Enchenreuther Vogt Andreas Riegel von den Markgräflichen inhaftiert. Die von Bamberg verlangte Freilassung wurde verweigert, da der Vogt die Schlüssel der Filialkirche, die doch markgräflich sei, weggenommen habe.

Der Bischof verklagte den Markgrafen beim Kaiser wegen Landfriedensbruchs. Die Verhandlung sollte im März 1598 beim Reichskammergericht Speyer stattfinden. Wie der Prozeß ausging und ob es überhaupt dazu kam, läßt sich jedoch nicht aus den Akten des Staatsarchivs Bamberg entnehmen.

c. "die Wäsch" bei Rodeck

Ein Streitgegenstand der beiden Pfarreien Schauenstein und Enchenreuth waren auch die Bergleute auf der St. Bernhardszeche bei Rodeck. Das dort entstandene Bergwerk hieß im Volksmund "die Wäsch". Beide Pfarreien beanspruchten das Parochialrecht (Recht, kirchliche Handlungen wie Taufen, Ebeschließungen, Beerdigungen zu vollziehen) über die in ,,der Wäsch" in zwei Häusern wohnenden Bergleute. Schauenstein wies in den Kirchenbüchern nach, daß die Bergleute stets nach Döbra eingepfarrt waren, Enchenreuth behauptete, das Bergwerk sei Bamberger Eigentum und die Bergleute arbeiteten auf bischöflichem Besitz, was auch der Wirklichkeit entsprach, also müßten sie ihre "Pfarrgerechtigkeit" in Enchenreuth suchen. Aus diesem Grunde zwang Enchenreuth 1620 die Bergleute Melzer, Rockelmann und Holzschuher ihre Kinder in Enchenreuth taufen zu lassen. 1624 verunglückte ein Bergmann im Schacht tödlich. Als der Tote nach Enchenreuth gebracht wurde, erschien der Schauensteiner Geistliche und wollte ihn beerdigen. Es kam auf dem Friedhof zu einem häßlichen Streit, der damit endete, daß der Vogt Azendörfer den Pfarrer vom Grund und Boden des Bischofs verwies. Auch in den folgenden Jahren versuchte Enchenreuth immer wieder, die Bergleute in "der Wäsch" als ihm zugehörig zu beanspruchen, und 1690 behauptete es, alle Bergleute der St. Bernhardszeche, der St. Johannesgrube in Thron, der Eisengruben bei Poppengrün und Haidengrün, ob katholisch oder evangelisch, gehörten nach Enchenreuth. Und im gleichen Jahre drangen der Enchenreuther Vogt und der Kastner von Stadtsteinach wieder darauf, die Bergleute in den bischöflichen Gruben zur katholischen Taufe ihrer Kinder zu bewegen und drohten ihnen für den Weigerungsfall mit Arbeitsentlassung. So war es kein Wunder, daß sich die Bergleute dem Druck fügten,wenn sie ihren Arbeitsplatz nicht verlieren wollten.

d. 30-jähriger krieg

Während des Dreißigjährigen Krieges nahmen die Bedrückungsmaßnahmen ihren Fortgang. Bamberg versuchte mit allen Mitteln die Bevölkerung wieder katholisch zu machen, und es gelang auch einzelne zum Abfall zu bewegen. So hatte 1627 Frau Anna Wagner, die um diese Zeit als Besitzerin des Hofes Nr.8 in Rodeck genannt wird, dem Schauensteiner Pfarrer erklärt, wieder evangelisch zu werden. Sie war also katholisch geworden. Der Enchenreuther Vogt erfuhr von ihrem Vorhaben, ließ die Frau nach Enchenreuth bringen, verhörte sie, und weil sie nicht willens war katholisch zu bleiben, ließ er sie einsperren und in Ketten schließen. 1628 wies Bamberg den Kastner von Stadtsteinach an, die katholische Lehre mit allem Nachdruck einzuführen. Die Unbegüterten sind auszutreiben, wenn sie sich nicht fügten, die Begüterten aber "zur Vernunft" zu bringen. Daraufhin wurden die meisten Einwohner Döbras wieder katholisch und suchten ihre "Pfarrgerechtigkeit" in Enchenreuth. Aber auch in dieser Zeit riß die Verbindung mit Schauenstein nicht ab. Die Geistlichen waren in Döbra tätig, wenn auch unter mancherlei Behinderungen.

1632 kamen die Schweden und besetzten das Bistum Bamberg. Die Döbraer atmeten auf, der Zwang fiel, sie wurden wieder evangelisch und blieben es bis zum heutigen Tage.

Aber erst der Westfälische Friede 1648 brachte die endgültige Entscheidung. 1649 traten in Nürnberg die Bevollmächtigten der beteiligten Länder zusammen, um die Friedensbedingungen durchzuführen. Dabei wurde am 24. Juli über Döbra bestimmt: Weil die Kirche "von dem weyland vorigen Herrn Marggrafen zu Brandenburg erbauet, fundiret, die Augsburgische Confession daselbst eingeführet... und die Evangelische Religion bis 1628 gehalten worden", so solle "alles wieder im vorigen Stand gesezt, die nach Enchenreuth entzogene Eingepfarrte an Besuchung des Evangelischen Gottesdienstes in Döbra weiter nicht gehindert noch abgehalten, auch die Pfarrgefälle (Abgaben) so nach besagtem Döbra von Altersher gehörig, ohnweigerlich aus dem Stifft (Hochstift Bamberg) wieder abgefolget werden". Am 7. Februar 1650 fand noch ein Vergleichsrezeß statt zwischen Markgraf Christian von Bayreuth und Bischof Melchior von Bamberg, in dem es heißt: " ... zum Andern soll es bey den Kirchen und Filial Döbra alles wieder im vorigen Stand des 1624. Jahres gesezet werden". Nachdem Döbra vor 1624 evangelisch war, sollte es so sein und bleiben. Damit bekam das evangelisch-kirchliche Leben in Döbra eine feste Rechtsgrundlage.

e. Der neue gregorianische Kalender

Auch gegen Ende des Dreißigjährigen Krieges fehlte es nicht an Bedrängnissen. Viel Ärger und Verdruß hatten die Döbraer mit dem Kalender. In Bamberg rechnete man nach dem alten julianischen Kalender; 1582 wurde in den katholischen Ländern, auch im Bistum Bamberg, der neue gregorianische Kalender eingeführt. Den Bewohnern Döbras wurde befohlen, die Feiertage nach diesem Kalender zu halten und gedroht, jeden Übertreter mit zehn Gulden in Geld und drei Pfund Wachs zu bestrafen. Im Falle der Uneinbringlichkeit sprach man eine Leibesstrafe aus. In der Markgrafschaft Bayreuth galt bis 1700 noch der alte julianische Kalender, dessen Feiertage auch in Döbra zu halten waren. Die Einwohner mußten sich also nach zwei Kalendern richten. In einer Bittschrift v. 19. September 1643 an ihren Landesherrn, den Bischof, bitten sie inständig das Gebot zurückzunehmen, da sie auch die in der evangelischen Kirche angeordneten Feiertage halten müßten. Es würden manchmal nach den beiden Kalendern zwei oder drei Feiertage in eine Woche fallen, so daß sie zu keiner rechten Arbeit kämen, zumal sie auch oft in ihren Angelegenheiten vor die Beamten nach Enchenreuth, Stadtsteinach und Kupferberg gefordert würden, wodurch auch viel Zeit versäumt werde. Häufig mußten sie vor den raubenden und plündernden Soldatenbaufen in die Wälder flüchten und sich Tag und Nacht verbergen. Sie wohnten in einem "recht winterischen Ort, teils im Wald, teils vorm Wald", Korn und Hafer litten oft Schaden. Auch auf die Kriegskontributionen und Quartiergelder, welche die Not erhöhten, wurde hingewiesen. Sie baten den Bischof untertänigst, Verständnis für ihre bedrängte Lage zu haben und ihnen zu gestatten, nur die evangelischen Feiertage zu halten, aber an den katholischen arbeiten zu dürfen. Aus einer Bemerkung auf der Abschrift des Gesuchs erfahren wir, daß die Bittschrift in Bamberg übel aufgenommen worden sei und der Bote Endres Förtsch, der sie überbrachte, kein gutes Wort zu hören bekommen habe.

Vogt und Pfarrer in Schauenstein nahmen sich der bedrängten Glaubensgenossen an und berichteten an das Konsistorium in Kulmbach. Zunächst erfolgte keine Antwort, weshalb einzelne Gemeindeglieder ihre schuldigen Gebühren an den Diakon und Pfarrer nicht bezahlten, dann ermahnte ein Erlaß des Konsistoriums v. 4. Juli 1645 die Gemeinde, sich in der bisherigen Beobachtung der Feiertage nicht irre machen zu lassen, die schuldigen Gebühren zu reichen und versprach gütliche Schlichtung der Angelegenheit mit Bamberg. Offenbar konnte man bei den bischöflichen Stellen nichts erreichen. Döbra mußte die Feiertage nach den beiden Kalendern bis etwa 1700 halten, erst von da ab wurde der gregorianische Kalender auch in der Markgrafscbaft Bayreuth eingeführt. Nun galten für Döbra nur die evangelischen Feiertage, an den katholischen sollten stille Arbeiten geleistet werden.

f. Streit bei Kasualien

Obwohl der evangelische Gottesdienst in Döbra durch die Entscheidung v. J. 1649 gewährleistet und für das kirchliche Leben eine feste Rechtsgrundlage geschaffen war, gestalteten sich die konfessionellen Verhältnisse auch später noch schwierig und blieben verworren. Wollte z. B. der Pfarrer in Enchenreuth an einem in der Gemeinde wohnenden Katholiken geistliche Handlungen vornehmen, so mußte er vorher den Schauensteiner Diakon um seine Einwilligung ersuchen und ihm die fälligen Gebühren bezahlen. Bei Kasualhandlungen, wie Taufen, Eheschließungen und Beerdigungen an evangelischen Bewohnern eines Hauses in Thron andererseits hatte der Diakon das Einverständnis des Enchenreutber Pfarrers einzuholen und diesem die Stolgebühren zu entrichten, weil das Haus - es handelte sich um Nr.4 - nach Enchenreuth gepfarrt und etwa von 1593 bis 1615 von dem katholischen Forstknecht (= Förster) Nikol Fraas bewohnt war, weswegen es auch das katholische Haus genannt wurde.

Heute ist es abgetragen. Noch i. J. 1753 durfte der Diakon das Haus nicht betreten, um eine geistliche Handlung zu vollziehen. Sterbende, die das Abendmahl empfangen wollten, mußten entweder in ein anderes Haus gebracht werden oder ohne den Trost der Kirche sterben. Erst gegen Ende des 18. Jahrhunderts ließ man von solchen uns heute unverständlichen Maßnahmen ab. Auch Druck auf evangelische Bewohner wurde nach dem Dreißigjährigen Kriege noch ausgeübt. So beschwerte sich die Bayreutber Regierung 1686 bei Bamberg, daß am ersten Epiphanias d. J. aus jedem Haus der Filiale Döbra eine Person zur Wallfahrt nach Marienweiher gezwungen und dadurch der Gottesdienst in Döbra nur schwach besucht worden sei. Bei manchen Wallfahrern wird es auch nicht allzuviel Zwang bedurft haben, denn es kam bis zur Mitte des vorigen Jahrhunderts noch vor, daß einzelne evangelische Personen der Gemeinde die Wallfahrt unternahmen.

g. Die Marienstatue

Wie zerstritten und verfeindet die beiden Länder, die Markgrafschaft Bayreuth und das Bistum Bamberg, in früheren Jahrhunderten wegen der konfessionellen Gegensätze und aus anderen Gründen waren, und wie auch die Eigentums- und Rechtsverhältnisse auf schwachen Füßen standen, zeigt sich bei dem Obergriff, den sich Bamberg leistete, und wodurch Döbra ein wertvolles Kunstwerk verlorenging.

Wie berichtet wurde um 1500 auf dem Altar unserer Kirche eine hölzerne Marienstatue von einem unbekannten Meister aufgestellt. 1696 ließ der Bamberger Oberamtmann von Waldenfels in Kupferberg mit Einwilligung des zuständigen Schauensteiner Diakons Völkel das Marienbild von dem Kirchenpfleger Andreas Oßwald aus der Kirche holen, um es in Wasserknoden renovieren zu lassen, wo Waldenfels Besitzungen hatte. Nach der Renovierung brachte Oßwald die Statue wieder nach Döbra. Diakon Völkel war darüber erfreut und dankte auf der Kanzel dem Oberamtmann für sein hochherziges Entgegenkommen, zumal der Kirchengemeinde bei der Renovierung keine Kosten entstanden waren. Erst nach einigen Wochen fiel es dem Diakon auf, daß das Bild einen neuen Schmuck erhalten hatte. Maria trug in der rechten Hand ein Zepter, das mit einem Band festgehalten war. Der Diakon nahm Anstoß an dem in einer evangelischen Kirche nicht passenden Abzeichen, nahm es weg und legte es beiseite. Auf Befehl des Oberamtmanns mußte es Oßwald wieder anbinden, worauf es der Diakon wiederum entfernte. Daraufhin gab der Oberamtmann Oßwald bei 20 Taler Strafe den Befehl, das Bild wieder nach Wasserknoden zu bringen, was dieser auch tat. Waldenfels wollte das Bild nicht eher wieder herausgeben, bis das Zepter in der Hand der Statue von dem Schauensteiner Geistlichen geduldet werde. Wegen der Vorenthaltung des Marienbildes beschwerte sich das Konsistorium in Bayreuth bei der Bamberger Regierung, hatte aber keinen Erfolg. Das Konsistorium verurteilte die Handlungsweise des Diakons und erteilte ihm einen scharfen Verweis. Pfarrer Glaser und Diakon Völkel bemühten sich, die Statue zurückzubekommen und beauftragten den Kirchenpfleger Oßwald, sie ohne Zepter von Wasserknoden zu holen. Da sie aber Waldenfels auch ohne Zepter nicht herausgab, befahl die markgräfliche Regierung in Bayreuth, die Statue mit Zepter wieder zu beschaffen. Waldenfels weigerte sich, und obwohl er sich das Bild widerrechtlich angeeignet hatte, unternahm Bamberg nichts, um ihn zur Herausgabe zu veranlassen, ja, es lobte ihn sogar für den Diebstahl. Von dem Diakon verlangte Bamberg ein Schuldbekenntnis, da er mit der Wegnahme des Zepters einen schweren Frevel in der "unstreitig Bamberg" zugehörigen Kirche begangen habe. Während die Bayreutber Regierung immer empfindlich reagierte, wenn es sich um eine Schmälerung ihrer Rechte sowie der von ihr beanspruchten markgräflichen Kirche in Döbra handelte, hören wir in diesem Falle nichts, vielleicht war Bayreuth auch nicht ernsthaft gewillt, dem Verlangen zur Herausgabe der Statue Nachdruck zu verleihen. Eigenartigerweise wandte sich Bayreuth auch nicht an das Gericht, um einen Urteilsspruch zu erwirken, daß das entwendete Kunstwerk wieder seinem rechtmäßigen Besitzer übergeben werden konnte. Ob der Diakon mit der Wegnahme des Zepters klug handelte und damit dem bischöflichen Beamten- den Grund gab, die Statue nicht herauszugeben, sei dahingestellt. Heute würde kein Pfarrer einer evangelischen Kirche an einem solchen äußeren Symbol Anstoß nehmen, er wäre im Gegenteil glücklich, wenn seine Kirche ein derartiges Kunstwerk besäße.

Das so umstrittene Marienbild kam später, unbekannt wann und wie, nach dem Wallfahrtsort Marienweiher in das dortige Franziskanerkloster und steht in der cella hospitalis. Das mit einem Band in der rechten Hand der Statue befindliche Zepter beweist, daß es das einst in Döbra befindliche Bild wirklich ist. Die Figur stammt aus der Spätgotik, und darauf gründet sich die Annahme, daß das Bild Ende des 15. oder anfangs des 16. Jahrhunderts auf dem Altar unserer Kirche aufgestellt und damals Wallfahrtsort wurde, was jedoch - wie erwähnt - nicht bewiesen werden kann. Das Pfarramt Marienweiher beschreibt die Statue: "Die Statue stellt Maria dar als Himmelskönigin mit Krone und Zepter, das Jesuskind auf dem linken Arm und den Mond, das Sinnbild der Vergänglichkeit, zu ihren Füßen. Das Antlitz ist edel geformt, der Oberkörper etwas seitlich zurückgebogen, als wollte er der Last des Kindes begegnen. Der Gesichtsausdruck des Jesus Kindes ist weniger schön. - Die Statue ist nicht stilrein und dürfte daher schwer einer bestimmten Stilart und Zeit zuzuschreiben sein; dem gotischen Stil steht sie wohl am nächsten. Ausgesprochen gotisches Gepräge zeigen nur Krone, Zepter und der Saum des Kleides. Ob das mit einem Band lose an der rechten Hand befestigte Zepter eine spätere Zutat ist, läßt sich nicht feststellen. Sicherlich wirken die leicht eingebogenen Finger ästhetisch besser als eine geschlossene Faust. Die Höhe der Statue mit Sockel ist 99 cm, ohne Sockel 95 cm. Leider befindet sich weder im Pfarrarchiv noch auch in den Kirchenrechnungen eine Andeutung einer Transferierung der Statue von Döbra nach Marienweiher".

h. Kampf um die Schule

Ein erbitterter Kampf entstand auch um die Schule. 1693/94 baute Döbra ein Schulhaus. Von der markgräflichen Regierung war das Bauholz unentgeltlich bewilligt worden, es war lediglich gegen ein Anweisgeld von 12 Kreuzern abzugeben. Außerdem war im Fürstentum eine Kollekte erhoben worden. Unter dem Vorwand, das Anweisgeld sei zu hoch und das Holz stehe an einem schwer abzufahrbaren Ort, lehnte die Gemeinde, vermutlich auf Veranlassung der Bamberger Beamten, das von der markgräflichen Regierung bewilligte Holz sowie die Kollekte ab und entschied sich für das aus der bischöflichen Waldung ohne Anweisgeld bereitgestellte Bauholz. Daraufhin gab Bayreuth nach, und das Schulhaus wurde gebaut. Bamberg betrachtete das Schulhaus als ein bischöfliches Gebäude, nahm das Recht in Anspruch den Lehrer zu ernennen und durch den Enchenreuther Vogt verpflichten zu lassen. Bayreuth wiederum sah das Schulhaus als seinen Besitz an, weil es innerhalb der Ringmauer der markgräflichen Kirche erbaut worden war und beanspruchte ebenfalls das Recht, den Lehrer zu ernennen, denn dieser hatte in der damaligen Zeit nicht nur die Kinder zu unterrichten, sondern auch den niederen Kirchendienst zu versehen. Zunächst durfte Brehm im Schulhaus wohnen, als er jedoch die Verpflichtung durch den Vogt ablehnte, verjagten ihn 1695 die Bamberger Beamten aus dem Schulhaus und aus Döbra. Lehrer Eyßer, der Nachfolger Brehms, wurde von Bamberg ernannt und verpflichtet. Bayreuth erkannte den Lehrer nicht an und berief 1713 ebenfalls einen Lehrer, Johann Adam Kraft, nach Döbra. Als Kuriosum gab es also zu gleicher Zeit zwei Lehrer in Döbra, einen Bamberger und einen Bayreuther. Natürlich behauptete sich der Bamberger Lehrer, denn hinter ihm stand die Macht seines Landesherrn. Kraft übte den Schuldienst nur kurze Zeit aus, verließ Döbra und zog nach Schauenstein, wo er immer den Diakon zum Gottesdienst begleitete und in Döbra den Kirchendienst versah. So entstand ein neues Kuriosum: der Schauensteiner Lehrer versah den Dienst als Kirchner ohne Entschädigung, während sein Bamberger Kollege in der markgräflichen Kirche die Orgel spielte und dafür das Geld als Kirchendiener empfing. Um aus der mißlichen Lage herauszukommen, schlug Bayreuth vor, beide Lehrer abzusetzen und empfahl der Gemeinde einen "privat-Praeceptorum", also einen neutralen Lehrer, der weder Bayreuth noch Bamberg verpflichtet wäre. Bamberg ging jedoch nicht darauf ein. Nun setzte Bayreuth beide Lehrer ab und forderte Eyßer auf, das Schulhaus zu verlassen und es auf keinen Zwang ankommen zu lassen. Eyßer kümmerte sich jedoch nichts um den Befehl, blieb im Schulhaus und verrichtete seinen Dienst in der Schule und auf der Orgel weiter, wußte er sich doch von seiner Landesobrigkeit gestützt, bei der die Bayreuther Vorstellungen und Proteste keinen Eindruck machten. Zwar suchte man von Bayreuth aus aktiv vorzugehen. Aus dem Jahre 1718 wird noch berichtet, daß der Münchberger Superintendent (= Dekan) dem Lehrer die Kirchenschlüssel abgenommen habe, und im gleichen Jahre sei dem Lehrer ein Schreiben zugestellt worden, das Schulhaus zu räumen. Der Befehl blieb aber wirkungslos. Bamberg protestierte und schützte den Lehrer bei seinem Schuldienst "nachdrucksamst". Nachdem sich die Haltung Bambergs immer mehr versteifte und Bayreuth nichts erreichte, gab es nach und zog seinen Lehrer ab.

i. Das Trauerläuten

Ein anderer Streitgegenstand war das Trauerläuten für verstorbene fürstliche Personen. Nicht nur beim Tode des Markgrafen und seiner Gemahlin, sondern auch, wenn sonst ein Mitglied der fürstlichen Familie starb, ja beim Tode eines jeden Angehörigen des Hauses Hohenzollern, auch der weiblichen, in fremden Ländern verheirateten, wurde im Fürstentum Bayreuth ein mehrwöchentliches Trauerläuten angeordnet. Da die Döbraer Kirche als markgräflicher Besitz galt, war das Trauerläuten auch hier auszuführen. Der Todesfall wurde in der Kirche verkündigt; auch mußte während der Trauerzeit das Orgelspiel eingestellt werden.

Zunächst duldete Bamberg diese Anordnungen, dann aber suchte es das Trauerläuten zu verhindern. Nach dem Tode des 1726 verstorbenen Markgrafen Georg Wilhelm verbot der Enchenreuther Vogt zum erstenmal das Trauerläuten. Der Schauensteiner Lehrer West wollte läuten, aber niemand war bereit ihm aus Furcht vor Strafe Beistand zu leisten. Dagegen gestattete der Vogt trotz des Bayreuther Verbotes das Orgelspiel.

Nach dem Tode der Markgräfin Charlotte von Ansbach im Dezember 1729 wurde wieder ein vierwöchentliches Trauerläuten alle Tage von 11 bis 11.15 Uhr sowie Einstellung des Orgelspiels angeordnet. Auch damals spielte Lehrer Eyßer entgegen dem Verlangen des Diakons die Orgel. West durfte zwar am 6. Januar 1730 läuten, am folgenden Tage verwehrte es ihm der Vogt.

Nach dem Tode des 1734 auf einem Kriegszug in Italien schwerverwundeten Prinzen Albert Wolfgang verkündigte Diakon Wießner in der Kirche das Ableben des Prinzen. Nach dem Gottesdienst protestierten in der Kirche Lehrer Eyßer und Schultheiß Oßwald wegen der Trauermandate und verlasen einen Befehl des Enchenreuther Vogts, den Kirchner West durch den Korporal Haueisen gefangenzunehmen und nach Enchenreuth zu bringen, falls er zu läuten versuchen sollte.

Während Bamberg das von Bayreuth verfügte Trauerläuten zu verhindern trachtete, suchte es ein solches beim Ableben des Landesherrn Döbras, des Bischofs, einzuführen, was auch verständlich war. So wurde 1729 der Tod des Bischofs Lothar Franz von Schönborn in der Kirche verkündigt und dabei ein Trauerläuten zum erstenmale angeordnet, wogegen Bayreuth protestierte und das Läuten verweigerte.

Zu schweren Ausschreitungen kam es am zweiten Osterfeiertag 1763 nach dem Tode des Markgrafen Friedrich. An diesem Tage begab sich Kammerkommissar Solger von Schauenstein nach Döbra, um das Trauerläuten anzuordnen. Als Kirchenpfleger Strobel ihn bemerkte, ahnte er gleich, weswegen er gekommen war und sandte sofort einen Boten nach Enchenreuth, um dem Vogt Meldung zu erstatten. Als Solger mit einigen Männern auf dem Turm war, ließ Strobel die Treppen abnehmen, so daß die Leute auf dem Turm erst herabsteigen konnten, nachdem Leitern gebracht worden waren. Nach dem Trauerläuten wurde der Kirchner Keil, der das Läuten vornahm, von dem Haidengrüner Knecht Frisch angeblich auf Anstiften Strobels mißbandelt und blutig geschlagen. Bei einer nachmittags stattgefundenen Beerdigung waren die Tore des Friedhofs und der Kirche von Enchenreuther Mannschaft besetzt. Im Schulzimmer aber saß der inzwischen eingetroffene Vogt und diktierte dem mitgebrachten Bürgermeister von Enchenreuth ein Protokoll wegen des Trauerläutens. Als Diakon Liebermann und Kirchner Keil eintraten, wies der Vogt den Kirchner aus dem Schulhaus und befahl der Enchenreuther Mannschaft ihn zu verhaften. Dem Protest des Diakons wegen der Übergriffe erwiderte der Vogt mit groben und beleidigenden Worten und fragte ihn, ob er sich auch Unannehmlichkeiten machen wolle. Nachdem der Trauergottesdienst nun doch stattfinden konnte und die Gemeinde in der Kirche versammelt war, ging der Bürgermeister von Enchenreuth mit zwei Zimmerleuten und sechs Bewaffneten durch die Kirche und stiegen auf den Turm. Sie nahmen die Glockenschwengel ab und brachten sie nach Enchenreuth. Den Kirchner Keil, der am Vormittage das Läuten vorgenommen hatte, schleppten sie nach Enchenreuth und sperrten ihn 13 Tage bei Wasser und Brot ein. Bayreuth traf sofort Gegenmaßnahmen, und als der Döbraer Hufschmied Peetz am nächsten Tage nach Schauenstein ging, wurde er wie in einem Wildwestfilm auf der Straße überfallen, 12 Tage eingesperrt und erst freigelassen, nachdem auch Enchenreuth seinem Gefangenen die Freiheit wieder geschenkt hatte. Ähnliche Auftritte wegen des Trauerläutens ereigneten sich mehrmals in früheren und späteren Jahren.

k. Das neue Cesangbuch

Im letzten Drittel des 18. Jahrhunderts erhitzten sich aus einem geringfügigen Anlaß nochmals die Gemüter. In der Markgrafschaft Bayreuth wollte man ein neues Gesangbuch einführen, das auch in Döbra verwendet werden sollte, jedoch scheiterte die Einführung zunächst an dem Verbot des Enchenreuther Vogts Körner, eines übereifrigen und angriffslustigen Herrn.

Am 12. Juni 1789 teilte Körner dem Diakon Basold mit: "Ich weiß nicht, wie mein hochgeehrter Herr Diakon dazu kommt, zu nicht geringer Bekränkung der hochfürstlich bambergischen Territorial- und Kirchenherrschaft über die Pfarrei Döbra, auf öffentlicher Kanzel zu verkündigen, daß sich die Bamberger Pfarrkinder neue von einem bochlöblichen Konsistorium in Bayreuth verfertigte Gesangbücher anzuschaffen hätten. Kurz! Dieses und jedes andere Beginnen bleibt für jetzt und allezeit untersagt und niemanden werde ich mir die Kirchenherrschaft in ihrem ganzen Umfang bekränken lassen. Ich habe die alten Gesangbücher durchgesehen und finde sie ganz im Geiste Ihrer Religion, daher sind meine Befehle an den Schulmeister Johann Hellrich erlassen worden, daß er am nächsten Sonntag nur Lieder nach dem alten Gesangbuch an die Tafel zum Absingen anschreiben solle, welche ganz auf das Evangelium passend sind. Dem Schultheiß ist ebenfalls die Bedeutung geschehen, den Untertanen mitzuteilen, daß die neuen Gesangbücher kassiert seien, und die alten in ihrem Gang verbleiben sollen. Sie werden mir ebensowenig eine Religionsbekümmerung zudichten können, als ich pflichtmäßig die mir anvertrauten höchsten Rechte besorge. Ich schließe mit dem Bekenntnis wahrer Freundschaftsverehrung und bin Ihr ergebener Diener Körner,

Amtsvogt und Oberpfarrer zu Döbra.

 

Einige Jahre vorher ließ der Vogt auch die Agende nach Enchenreuth bringen, nahm einige Korrekturen vor und sandte das Buch wieder zurück. Vor allem mißfiel ihm im Kirchenbuch die Bezeichnung des Markgrafen als "das teuere Haupt unseres Landes".

Der Vogt wollte also dem Pfarrer vorschreiben, wie er den Gottesdienst zu gestalten hätte. Bei diesen Handlungen gingen die Enchenreuther Vögte von der anmaßenden Anschauung aus, daß sie berechtigt seien, in der markgräflichen Kirche die Kirchenherrschaft auszuüben. Sie betrachteten sich daher als die Vorgesetzten der Pfarrer, weswegen sie sich öfters "Oberpfarrer von Döbra" nennen. So schreibt 1781 Vogt Roppelt an die Bamberger Regierung: "Ich erlasse so viele in die geistliche Disposition einschlagende Befehle an meinen subordinierten Diakonus, welche alle befolgt werden, und wie will man da zweifeln, daß er mich als seinen Vorgeordneten anzusehen hat?" Über die Amtsanmaßung beschwerte sich selbstverständlich der Schauensteiner Pfarrer beim Dekanat Münchberg, zu dem damals Döbra gehörte, er fand aber dort wenig Unterstützung.

Vorerst wurde das alte Gesangbuch noch verwendet, dann bestimmte Diakon Basold, daß ab März 1792 das neue einzuführen sei und erklärte auf der Kanzel, die Einwohner bräuchten sich nichts mehr um die Anordnungen des Vogts zu kümmern, an katholischen Feiertagen seien nur stille Arbeiten zu leisten, die Ehesachen seien künftig bei ihm vorzubringen, die Kirchenrechnungen sollen nicht mehr in Enchenreuth, sondern von ihm eingesehen und abgehört werden, die Reparaturen an den Kultusgebäuden - Kirche und Schulhaus - werden von jetzt ab in Bayreuth angeordnet, am Karfreitag werde die vom Konsistorium angeordnete allgemeine Beichte stattfinden, auch dürfen die Verordnungen Bambergs nicht mehr in der Kirche bekanntgegeben werden, dies soll auf dem Dorfplatz geschehen. Nach dem Gottesdienst protestierte sofort Scbultheiß Peetz, Döbra Nr. 23, gegen die Befehle des Diakons.

Nachdem 1791 die Markgrafschaft Bayreuth und damit auch Schauenstein an Preußen gefallen war, fühlten sich die Diakone als Beauftragte des mächtigen preußischen Königs, forsch und kühn verhielten sie sich nun mehr gegen die Bamberger Beamten, und befehlend traten sie in der Gemeinde Döbra auf.

Bald aber merkte Diakon Basold, daß er mit der Einführung des neuen Gesangbuchs und der allgemeinen Beichte bei der Bevölkerung und beim Enchenreuther Vogt auf heftigen Widerstand stoßen werde. Als er zum Osterfeiertag 1792 nach Döbra zum Gottesdienst kam, vernahm er, daß sich die Gemeinde tags zuvor auf Befehl des Vogts verpflichten mußte bei zehn Talern Strafe weder die neue Art der Beichte noch das Gesangbuch anzunehmen. Im Schulhaus fand er auf Anordnung des Vogts die Gemeinde versammelt. Der Schultheiß nannte die Verkündigungen des Diakons ein "Gewäsch", um das sich die Gemeinde nichts zu kümmern bräuchte, denn noch stand ja Döbra unter der Herrschaft des Bischofs. Nachdem Lehrer Hellrich den Befehl des Vogts vorgelesen hatte, nur Lieder aus dem alten Gesangbuch zu singen, protestierte der Diakon mit scharfen Worten, und es kam zu einer erregten Auseinandersetzung, dabei wurde gehörig über die neue Art der Beichte und das Gesangbuch losgezogen, wobei man sich teils für das alte teils für das neue Gesangbuch entschied.

Gemeinsam besuchte man hierauf die Kirche. Der Pfarrer ließ ein Lied aus dem neuen, der Lehrer aus dem alten Gesangbuch anschreiben. Der Schauensteiner Kirchner löschte es aus, und der Lehrer schrieb das Lied aus dem alten Gesangbuch wieder an, und so ging es einigemale hin und her, bis endlich das vom Pfarrer ausgewählte Lied stehenblieb. Ein Teil der Gemeinde sang aus dem alten, ein Teil aus dem neuen Gesangbuch. Beide Lieder hatten zwar verschiedene Texte, aber die gleiche Melodie. Die Gemeinde sang tapfer alle Verse zu Ende, und so konnte der Gottesdienst doch noch ohne Störung abgehalten werden.

Pfarrer Basold richtete wegen dieses Vorfalls und wegen anderer Auftritte einen Bericht an das Konsistorium. Darin heißt es: Wenn man ihm wieder solche Aufträge erteilt, dann soll man ihn auch, wenn nötig, mit Gewalt schützen, damit solche halsstarrigen und groben Leute wie die Döbraer bezwungen werden. Zuletzt äußert er noch den Wunsch, man solle ihn endlich von seiner Plage befreien und versetzen, denn sieben Jahre lang habe er den Undank und die Ungezogenheit dieses Volkes ertragen müssen.

Der temperamentvolle Enchenreuther Vogt Körner schlägt seiner Regierung vor, dem Diakon wegen seines Auftretens die Kirche zu sperren. Am 2. März 1792 läßt er die an der Kirche und dem Schulhaus angebrachten Patente wegen Ubernahme des Fürstentums Bayreuth durch Preußen wieder abnehmen, läßt aber gleichzeitig die Befürchtung eines Uberfalls bewaffneter preußischer Mannschaften laut werden, wie es in Marlesreuth vier Jahre später geschah, und fragt bei seiner Regierung an, ob er Gewalt mit Gewalt abwehren oder "zur Verhütung nachbarlicher Mißhelligkeiten" sich mit einem schriftlichen Protest begnügen solle. Und als am 25. Juli 1796 am Schulhause, das Bamberg immer als sein Eigentum betrachtete, eine Tafel mit der Aufschrift "Ecclesia Borussica" (preußisches Kirchengebäude) angebracht wurde, erbittet er sich von seiner Regierung Anweisung, in wie weit er sich "wegen des Unfugs" widersetzen solle. In den nächsten Jahren aber dämpft der angriffslustige Vogt seinen Übermut und wird bescheidener.

l. Bewertung

So war Döbra in der Vergangenheit ein heißer Boden für den Pfarrer, den Lehrer, den Bürgermeister und die Einwohnerschaft. Der Diakon hatte die Rechte seines Landesherrn zu wahren und die Anweisungen der kirchlichen Behörden gegenüber den Anmaßungen Bambergs durchzuführen. Daß er dabei immer wieder in einen Konflikt mit den bischöflichen Beamten geriet und nur mit einer geringen Unterstützung seiner Behörden rechnen konnte, war unausbleiblich. Ob die Art, gewaltsam religiöse Sitten und überkommene Gewohnheiten umzuändern und damit die berechtigten Empfindungen der Gemeinde zu verletzen, wie es vor allem in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts geschah, klug war, das steht freilich auf einem anderen Blatt. Einen schweren Stand hatte auch der Lehrer. Er sollte zwei Herren dienen, dem Bischof, der ihn eingesetzt hatte, und dem er sich beugen mußte, und dem Pfarrer, der sein kirchlicher Herr war, und dem er zu dienen hatte. Für ihn stellte sich oft die Frage: Für wen soll ich mich entscheiden? Auch der Bürgermeister - früher sagte man Schultheiß, ab 1818 Gemeindevorsteher und ab 1869 Bürgermeister - war in einer wenig beneidenswerten Lage. Einerseits war er verpflichtet die Anordnungen des Bischofs, der ihn als Amtsschultheiß aufgestellt hatte - von der Bevölkerung wie heute wurde er damals noch nicht gewählt -, durchzuführen, zum andern konnte er es auch mit dem Pfarrer nicht verderben. Daß er bei seinen Handlungen meistens auf der Seite der bischöflichen Beamten und seines politischen Herrn stand, war erklärlich. Auch die Bevölkerung litt unter den ständigen Streitigkeiten und Zänkereien. Sie wurde verunsichert, war zerstritten und wurde oft in zwei feindliche Lager gespalten. Manchmal entzweite man sich um Belanglosigkeiten und nichtige Dinge, über die wir heute nur den Kopf schütteln, aber wir müssen die Kompetenzstreitigkeiten, um solche handelte es sich meistens, aus dem Geist der damaligen Zeit und aus der engen Verbindung der Kirche mit dem Staat verstehen. Wie erwähnt betrachteten die Bayreuther Markgrafen die von einem Nürnberger Burggrafen erbaute erste Kirche als ihren Besitz, aber auch der Landesherr Döbras, der Bischof, sah die Kirche als sein Eigentum an und forderte das "ius episcopale", d. h. das Recht, die Kirchenherrschaft auszuüben. So heißt es z. B. im Urbar Stadtsteinach v. J. 1743: "Die Kirche ist Bamberg", und in der Enchenreuther Amterrechnung v. J. 1771 lesen wir: "Das lus Episcopale ist bambergisch". Es waren also die Hauptfragen nicht geklärt worden: Wem gehört die Kirche? Ist sie markgräflich oder bischöflich? Und wem steht das "ius episcopale" zu? In dem am 7.2.1650 in Nürnberg zwischen dem Bischof von Bamberg und dem Markgrafen von Bayreuth abgeschlossenen Vertrag wurde Döbra zwar die ungehinderte Ausübung evangelischen Gottesdienstes zugesichert, über das Episkopalrecht aber wurde nicht gesprochen. Und gerade wegen dieses Rechtes, das beide Parteien beanspruchten, kam es zu den geschilderten Streitigkeiten. Wäre diese Frage eindeutig entschieden worden, dann wären alle Zänkereien, wie Schließung der Kirche, Kampf um die Schulstelle, Differenzen wegen des Trauerläutens usw. unmöglich gewesen oder hätten rasch erledigt werden können.

Durch den Reichsdeputationshauptbeschluß v. 25. Februar 1803 fiel das kaiserliche Fürstbistum Bamberg und damit auch Döbra an Bayern. Nun traten klare und geordnete Zustände ein, die Bevölkerung atmete auf, und die jahrhundertelangen Streitigkeiten, die sich empfindlich auf den kirchlichen Frieden ausgewirkt hatten, nahmen ein Ende.

3. DIE PFARRER

In der vorreformatorischen Zeit hatte Schauenstein außer dem Pfarrer noch zwei Kapläne, einen Früh- und Engelmesser, die beide die Filialkirche Döbra betreuten. Nach der Reformation gab es in Schauenstein nur einen Geistlichen, der jährlich zweimal in Döbra Gottesdienst hielt, am Sonntag nach Johanni - Kirchweihtag - und am Bartholomäustag, 24. August - Fest des Ortspatrons -, der in den Akten aus protestantischer Zeit auch der zweite Kirchweihtag genannt wird. An den anderen Sonn- und Feiertagen besuchten die Einwohner die Mutterkirche Schauenstein. Es war also um die gottesdienstliche Versorgung denkbar schlecht bestellt, was von der Bevölkerung auch so empfunden wurde, zumal der Weg für manche Außenorte Döbras sehr weit und im Winter beschwerlich war. Die Bamberger Regierung scheint sich ihrer Untertanen angenommen zu haben, denn auf einer Zusammenkunft der Bamberger und markgräflichen Räte in Forchheim am 13. November 1564 forderten erstere, daß der Schauensteiner Pfarrer, nachdem er den Zehnten mit der 30. Getreidegarbe von Döbra und Haidengrün erhalte, auch verpflichtet werde, den Gottesdienst in Döbra alle Sonn- und Feiertage zu halten, während die letzteren den Standpunkt vertraten, daß der Pfarrer gehalten sei, nur an den "zween Kyrchweihen" den Gottesdienst zu versehen. Es blieb jedoch bei der vorläufigen Regelung, für Schauenstein wäre es auch unmöglich gewesen nach dem Wegfall der Hilfspriester die Forderungen Bambergs zu erfüllen.

An eine bessere Versorgung war nicht zu denken, daher half sich die Gemeinde selbst. Sie schloß mit dem katholischen Pfarrer Johann Thüsel in Enchenreuth einen Vertrag und verpflichtete ihn, jeden dritten Sonntag in ihrem Kirchlein Gottesdienst zu halten gegen ein Entgelt von einem Gulden von jedem der 32 ganzen Höfe der Kirchengemeinde. Wahrscheinlich war Thüsel kein überzeugter Vertreter der katholischen Kirche und evangelischen Anschauungen zugänglich, daher bedeutete es für ihn keine Schwierigkeit der Bitte Döbras nachzukommen, zumal ihm weder von Bamberg noch von Bayreuth Hindernisse in den Weg gelegt wurden. Während seiner Tätigkeit riß aber die Verbindung mit Schauenstein nicht ab, der Pfarrer hielt seine beiden Gottesdienste, taufte, traute und beerdigte die Toten. 1591 soll Thüsel von Enchenreuth vertrieben worden sein, wahrscheinlich wurde er ein Opfer der Gegenreformation. Weil er im evangelischen Sinne lehrte, war er denn auch für die katholische Kirche nicht mehr tragbar.

Nun war die Kirche "gantz wüst über drey Jahre gelegen", und es fanden also wieder keine Gottesdienste statt außer den beiden des Schauensteiner Pfarrers. 1594 griff die Gemeinde abermals zur Selbsthilfe und berief eigenmächtig Johannes Hilpert von Hof als Pfarrer nach Döbra. Bamberg legte der Berufung des Pfarrers nichts im Wege, es bestärkte vielmehr die Gemeinde in ihrem Vorhaben, glaubte es doch immer noch, Döbra von Schauenstein trennen zu können. Es wies der Gemeinde das Holz zum Bau des Pfarrhauses - heute Nr. 23 - unentgeltlich an. Von jedem der 32 ganzen Höfe der Kirchengemeinde erhielt Hilpert für seineTätigkeit jährlich einen Gulden und von jedem Herberger, also der zur Miete wohnenden Person, zehn Kreuzer, im ganzen 40 Gulden. Einige Bauern weigerten sich, zum Unterhalt des Pfarrers etwas beizutragen. Der Kastner forderte sie nach Stadtsteinach und drohte ihnen, daß ihre Höfe innerhalb eines Monats verkauft würden, falls sie ihren Verpflichtungen nicht nach kämen. Daraufhin erklärten sie sich bereit, den Geldbetrag zu leisten. Hilpert war 1586 Hilfsgeistlicher in Selbitz und hatte auch die Filialkirche Marlesreuth zu versehen. Sein anscheinend gewalttätiges Temperament riß ihn zu einer blutigen Tat hin. In einem Streit mit dem Selbitzer Pfarrer Brendel verwundete er diesen so sehr, daß er am folgenden Tage starb. Vom Kammergericht Ansbach wurde er jedoch freigesprochen, da er in Notwehr handelte. Die Gemeinde Döbra aber stellte ihm ein gutes Zeugnis aus. Er habe "gantze drey Jahr Gottes Wort treulich gelehrt und den hl. Katechismus neben der Kinderzucht gantz fleißig getrieben", so daß ihr Kirchlein "gantz wohlbestellet" war. Obwohl sich Bamberg für Hilpert einsetzte, das Bauholz für das Pfarrhaus bereitstellte und die Bauern zwang, zum Unterhalt des Pfarrers einen Geldbetrag zu leisten, hielt das alles die bischöflichen Beamten nicht davon ab, den Geistlichen nach dreijähriger Tätigkeit aus Döbra zu vertreiben. Hilpert fiel der Gegenreformation zum Opfer und wurde in der Pfingstwoche 1597 von den "Bamberger Reformatores" aus dem Pfarrhaus und aus Döbra verjagt. Der Bevölkerung drohte man eine Strafe von 20 Gulden an, wenn sie Hilperts Frau und Kinder, die er nach seiner überstürzten Flucht zurücklassen mußte, nicht binnen zwei Tagen aus dem Pfarrhaus vertrieben.

Das 1594 um 200 Gulden erbaute alte Pfarrhaus stand nun leer und wurde an Döbraer Einwohner vermietet. 1671 war es so baufällig geworden, daß es der Pillmersreuther Schmied Hans Peetz nur um sieben Gulden erwarb.

Eine bessere Versorgung trat ein, als Schauenstein eine zweite Pfarrstelle bekam. Während des Dreißigjährigen Krieges wurde i. J. 1615 das Diakonat errichtet. Damit ging der Wunsch der Bevölkerung Döbras in Erfüllung, und sie erhielt einen eigenen Geistlichen, wenn er auch nicht im Orte wohnte. Die Diakone - heute würde man Vikare sagen - kamen nach Döbra, hielten Gottesdienste und nahmen auch die Kasualien vor. Damals mag der Schauensteiner Pfarrer den Auftrag erhalten haben, jeden dritten Sonntag in Döbra zu predigen. Die Diakone, oft werden sie auch Prädikanten genannt, bekamen für ihre Tätigkeit von den Bauern der Kirchengemeinde sowie den Mietern jährlich 40 Gulden, auch waren die Bauern verpflichtet, ihnen den Mittagstisch zu gewähren, wenn sie sonntags zum Gottesdienst kamen. Die 30. Getreidegarbe erhielt der Schauensteiner Pfarrer für die zwei bzw. drei Gottesdienste weiterhin, nach den Akten des Staatsarchivs Bamberg wurde ihm jedoch ab 1760 der Zehnte entzogen und dem Diakon zugesprochen.

Folgende Diakone versahen die Filialkirche Döbra:

1615-1623 Georg Schedner, kam als Pfarrer nach Weißdorf, 1633 wurde er Pfarrer in Schauenstein und versah Döbra bis 1643, weil wegen des Dreißigjährigen Krieges kein Diakon aufgestellt war
1643 - 1647 Salomon Fledniter von Hof. Nach seinem Abgang war das Diakonat wieder unbesetzt. Döbra wurde von dem ersten Pfarrer in Schauenstein betreut
1651 - 1658 Georg Rüdel von Schauenstein
1658 - 1662 Abraham Valentin Thümig von Hof
1662 - 1666 Johann Meister von Baiergrün
1666 - 1671 Johann Puchta von Hof
1672 - 1678 Georg Burger von Hof
1678 - 1682 Johann Adam Schamel von Kulmbach
1682 - 1687 Johann Stölzel von Schwarzenbach a. Wald
1687 - 1695 Johann Heinrich Kaiser von Naila
1695 - 1703 Johann Völkel von Pilgramsreuth
1703 - 1707 Johann David Danzer von Münchberg
1707 - 1714 Paul Georg Ehrenfried Seidel von Selb
1714 - 1724 Johann Daniel Eschenbach von Ludwigsstadt
1724 - 1726 Johann Christoph Martins von Hof
1726 - 1754 Lorenz Wießner von Arzberg

Wie die damaligen Rechtszustände noch im argen lagen, zeigte sich bei einem Uberfall i. J. 1741. Am 17. September verließ Diakon Wießner nach dem Gottesdienst in Begleitung des Kirchners die Ortschaft. Nachdem er in Haidengrün längere Zeit zu tun hatte und es Nacht war, begab er sich auf den Heimweg. Unterhalb des Dorfes trat ihm der Bamberger Förster Schütz in Rodeck mit einigen Burschen aus Haidengrün und Thron entgegen. Schütz ging mit beleidigenden Schimpfworten auf den Diakon zu und schlug dem 67jährigen Mann mehrmals heftig auf den Kopf, daß der Stock zerbrach und der Überfallene schwerverletzt zu Boden stürzte. Wiehner hatte bei dem Kupferberger Oberamtmann eine Klage gegen Schütz eingereicht, weil ihm dieser die schuldigen Gebühren von einem gepachteten Hof in Hohenzorn drei Jahre nicht bezahlt hatte. Die Bayreuther Regierung wandte sich wegen des Überfalls sofort an Bamberg, um eine Bestrafung des Försters zu erwirken. Obwohl Schütz seine Tat eingestand, erklärte sich die Bamberger Regierung jedoch nur dann bereit einzuschreiten, wenn von markgräflicher Seite eine i. J. 1739 einem Karmelitermönch in Hetzelsdorf zugefügte Kränkung bestraft werde. Wie die Sache mit dem Förster ausging, ist nicht bekannt.

1754 - 1761 Christian Adam Dittmar vom Hammer bei Schauenstein
1761 - 1765 Johann Erhard Liebermann von Rehau
1765 - 1772 Nikol Eyrich
1772 - 1785 Johann Wilhelm Lenzner
1785 - 1803 Georg Kaspar Basold von Baiersdorf
1803 - 1820 Adam Gottlieb Böhner von Markt Erlbach; er war der letzte Diakon.

1822 löste Döbra das Filialverhältnis mit Schauenstein und wurde eine selbständige Pfarrei. Die treibende Kraft war der Bauer und Stiftungspfleger Johann Georg Hohenberger in Döbra Nr.29. Gegner waren der Bauer Johann Georg Melzer in Rodeck Nr. 8 sowie Haidengrün mit Haueisen. Welche Gründe den Bauern Melzer bewogen hatten, für den Fortbestand der Filialkirche einzutreten, ist nicht bekannt. Haidengrün wollte von Döbra schon immer nicht viel wissen und fühlte sich in seinen Angelegenheiten von Döbra benachteiligt und vom Ortsvorsteher vernachlässigt. Bis 1803 bildeten Döbra und Haidengrün zwei eigene politische Gemeinden. Nach der Säkularisation des Fürstbistums Bamberg i. J. 1803 zerschlug der bayerische Staat die alten Gemeinden und teilte das Land in Steuerdistrikte ein. Döbra und Haidengrün bildeten einen eigenen Steuerdistrikt bis 1818. In diesem Jahre ermöglichte Bayern die Wiederherstellung der alten Gemeinden mit einer erweiterten Selbstverwaltung. Döbra und Haidengrün bildeten eine Rural (= Land-) gemeinde mit einem Gemeindevorsteher in Döbra, einem Stiftungspfleger und einigen Gemeindebevollmächtigten, darunter war einer aus Haidengrün. Und nun unternahm Haidengrün alle Anstrengungen, um eine eigene politische Gemeinde zu bilden und sich von Döbra zu lösen. So lesen wir in einem Gesuch an das Landgericht Naila v. 5. September 1830 u. a.: "Die beiden Ortschaften Haidengrün und Haueisen, welche seit undenklichen Zeiten eine eigene Gemeinde bildeten, wurden der Ruralgemeinde Döbra einverleibt. Diese Einrichtung brachte uns viele Nachteile und wir wünschen, daß eine kgl. Kreisregierung unsere alte Verfassung gnädigst wieder eintreten lassen möchte. Wir müssen bei Gemeindeversammlungen viele Zeit versäumen und können im Winter oft den Weg wegen des vielen Schnees nicht passieren, öfter müssen daher Boten geschickt werden, was sehr lästig ist. Der Wegebau, die Ortspolizei, die Aufsicht auf unsere in Haidengrün bestehende Schule, die Nachsicht in dem dortigen Wirtshaus werden gänzlich vernachlässigt, da der Ortsvorsteber in Döbra wohnt und auf unseren Gemeindebevollmächtigten in Haidengrün gar keine Rücksicht genommen wird. Überhaupt könnte manches Gute geschehen, wenn wir eine eigene Gemeinde bildeten, was aber durchaus nicht geschehen kann, da wir von Döbra aus gleichsam als Stiefkinder angesehen werden und so ganz verlassen dastehen". Nach jahrelangen Verhandlungen wurde endlich 1833 Haidengrün eine eigene politische Gemeinde. Die Gegnerschaft zu Döbra dürfte somit Haidengrün bestimmt haben, nicht für einen eigenen Pfarrer einzutreten und weiterhin bei Schauenstein zu bleiben, daher war es auch gegen den 1825 errichteten Bau des Pfarrhauses und weigerte sich Hand und Spanndienste zu leisten.

Zur Kirchengemeinde gehören heute die Orte Döbra, Döbrastöcken, Bischofsmühle, Haidengrün, Haueisen, Hohenzorn, Pillmersreuth, Poppengrün, Rodeck, Schönwald und Thron. Döbrastöcken wurde 1822 und die Bischofsmüble 1833 dem Pfarrsprengel einverleibt.

Früher gehörte zur Kirchengemeinde auch noch der am nordwestlichen Abhang des Döbraberges gelegene Einzelhof Hohentanne, der heute vollständig verschwunden ist. Nachdem der bayerische Staat i. J. 1854 von den Gläubigern des nach Amerika geflüchteten letzten Besitzers Johann Müller den Hof mit den Grundstücken übernommen hatte, ließ er die Gebäude abbrechen und die Felder, Wiesen und Weiden aufforsten.

Nach der Trennung Döbras von Schauenstein besetzte man die Pfarrstelle zunächst mit Verwesern. Johann Ernst Spörl trat am 9. November 1822 sein Amt an und wohnte bei dem Bauern und Stiftungspfleger Johann Adam Peetz Nr. 23, da es noch kein Pfarrhaus gab. Er begann sofort mit den Vorarbeiten zum Bau des Pfarrhauses, verließ jedoch Döbra, noch ehe mit dem Bau begonnen werden konnte. Sein Nachfolger war am 9. Dezember 1824 Kandidat Johannes Hirsch von St. Georgen bei Bayreuth. Unter ihm erfolgte im nächsten Frühjahr die Grundsteinlegung zum Pfarrhaus, das im August 1825 fertiggestellt wurde. Hirsch verzog am 20. März 1826 nach Seibelsdorf.

Ab 1826 waren folgende Pfarrer tätig:

Pfarrer Jakob Christian Friedrich Karl Sebastian Brock von Naila, der erste Ortspfarrer, blieb in Döbra vom 26. April 1826 bis 10. November 1832.

Nach Verwesung durch Kandidat Vogel war sein Nachfolger Johann Georg Wilhelm Bechmann von Engelthal vom 11. Juni 1833 bis 10. Dezember 1857. Er blieb bis zu seinem Tod in Döbra, erkrankte an den schwarzen Blattern, die damals wüteten, und wurde in Döbra beerdigt.

Erhard Friedrich Rothe von Bayreuth war vom 7. Mai 1858 bis 31. Mai 1869 in Döbra tätig. Auf seine Veranlassung erhielt die Gemeinde vom bayerischen König eine Spende von 4 000 Gulden zum Bau der fünf i. J. 1864 errichteten Gemeindehäuser. Rothe kam nach Stammbach. Der Verweser war Kandidat Hegwein von Gochsheim.

Paul Ferdinand Amthor von Herrsheim bei Marktbreit war vom 5. August 1869 bis 18. April 1875 in Döbra. Während seiner Amtszeit erfolgte der Wiederaufbau der abgebrannten Kirche und des Kantoratsgebäudes. Amthor kam nach Geroldsgrün.

Christoph Karl Julius Zirkler von Weiltingen bei Dinkelsbühl vom 25. August 1875 bis 1. Oktober 1883 stiftete nach den Protokollbüchern der Gemeinde 300 Mark. 150 Mark sollten zur Vergrößerung des Friedhofs verwendet, die Zinsen von 150 Mark an arme Kinder der Kirchengemeinde jeweils am Todestag seiner in Döbra verstorbenen Gattin verteilt werden. Frau Hulda starb am 10. Mai 1882 und wurde hier beerdigt. Zirkler kam ebenfalls nach Geroldsgrün.

Christoph Adolf Melchior Bauer von Arzberg war vom 1. Oktober 1883 bis Oktober 1894 Pfarrer in Döbra. Er kam nach Floß bei Weiden und wurde 1912 Dekan in Naila.

Johann Albrecht Roth von Marktsteft war in Döbra von 1. April 1895 bis 16. Mai 1908. Er kam nach Schauenstein und wurde 1925 Dekan in Michelau. Die Verwesung übernahm Predigtamtskandidat August Zahn, später war er Missionsinspektor in Neuendettelsau. 

Johann Heinrich Konrad Beckhaus von München blieb in Döbra vom 2. November 1908 bis 1920. Er verfaßte eine ausführliche Pfarrbeschreibung und verzog nach Eckersmühlen bei Roth/Nürnberg.

Während der Wirksamkeit des Pfarrers Friedrich Rupprecht aus Nürnberg von 1920 bis 1926 bekam die Kirche zwei neue Glocken, ein neues Orgelprospekt und die dreifarbigen Chorfenster. Er gründete auch einen dreistimmigen Kirchenchor, der jedoch später seine Tätigkeit einstellen mußte. Rupprecht kam nach Schwarzenbach a. Wald und 1934 nach Nürnberg, wo er auch gestorben ist. Im Winter 1926/27 wurde die Pfarrstelle von Wilhelm Schmidt von Hutschdorf verwest.

Unter Friedrich Zapf von Nördlingen vom 30. März1927 bis 1. Mai 1935 erfolgte i. J. 1931 die Innenrenovierung der Kirche. Zapf verzog nach Floß bei Weiden.

Theodor Puchta, geboren in Schwarzenbach a. Wald, Sohn eines Lehrers, war ab 1. Mai 1935 in Döbra tätig. In der Zeit des Kirchenkampfes war er wegen seiner festen bekenntnistreuen Haltung vielen Anfeindungen ausgesetzt. Puchta wurde 1943 zu einer Schutzpolizeitruppe der Wehrmacht eingezogen und fand am 25. April 1945 beim Häuserkampf in Lübben bei Berlin den Tod.

Von 1943 bis 1944 wurde Döbra von Pfarrer Grundherr in Schwarzenbach a. Wald und Dekan Haßmann in Naila mitgeführt und bis 1946 verwest von den Pfarrern Wilhelm Geyer in Nürnberg, Hans Schattenmann in Aufhausen und dem Flüchtlingspfarrer Karl Schröter aus Koitz (Schlesien).

Der erste Pfarrer nach dem Zweiten Weltkriege, Kurt Barczus von Saalfeld, trat die Stelle am 1. Juli 1946 an. 1971 konnte er das 25jährige Dienstjubiläum in Döbra begehen. Aus diesem Anlaß fand im Gemeinderaum eine Feier statt. Dazu waren die Bürgermeister der Gemeinden Döbra und Haidengrün mit den Gemeinderäten sowie die Kirchenvorsteher versammelt. Die Redner würdigten die Tätigkeit des Pfarrers, das gute Verhältnis zu der Bevölkerung sowie die Zusammenarbeit mit den Kirchenvorstehern und den beiden politischen Gemeiden und sprachen ihm Dank und Anerkennung aus. Nach der Währungsumstellung 1948 bekam die Kirchengemeinde ein neues Glockengeläut. Die Kirche wurde renoviert, eine elektrische Heizung mit einem Läutwerk eingerichtet, ein neuer Gemeinderaum geschaffen, das Pfarrhaus instandgesetzt und der Friedhof umgestaltet. Bei diesen Vorhaben war Pfarrer Barczus die treibende Kraft, der sich mit seiner ganzen Person bei den kirchlichen und staatlichen Stellen für die Verwirklichung der Projekte einsetzte.

 

Quellen und Literatur:

Beckhaus, Pfarrbeschreibung Döbra
Kirchenbücher des Pfarramtes Döbra
Archiv v. Ofr. 1914, Döbra im Dreißigjährigen Kriege
Lippert, Landkreis Naila, Bayerische Kunstdenkmale
Longolius, Sichere Nachrichten von Brandenburg-Kulmbach, 3. Teil
Looshorn, Geschichte des Bistums Bamberg, 4. Band, S.783, 991
Lang, Neuere Geschichte des Fürstentums Bayreuth, 2. Band, S.139

 

Repertorien im Staatsarchiv Bamberg, Hainstr. 39 Tel. 0951/98622-0

a) Standbuch Nr.2199, Amt Kupferberg v.J. 1593
b) Standbuch Nr.2200, Üntertanenverzeichnis Amt Kupferberg mit 6 Ämtern v.J.. 1609
c) Rep. A 231/2 Nr.23550, Ämterrechnungen v.J. 1615
d) Rep. A 221/4 Standbuch Nr.1338, Steuerrevisionsprotokoll Enchenreuth v.J. 1715
e) A 221, Standbuch Nr.2225, Urbar Stadtsteinach v.J. 1743
f) Rep. A 231/2 Nr.23750, Enchenreuther Ämterrechnung v.J. 1771
g) K 223, Nr.74, Häuser- und Rustikalkataster des Steuerdistrikts Döbra v.J. 1813
h) Rep. K 223, Nr.79, Rentamt Lichten berg, Grundsteuerkataster der Steuergemeinde Döbra v.J. 1856
i) Rep. K 3 / G Nr.4702, Gemeinde Haidengrün
k) Rep. K 3 / G Nr.780 /1-1V, Bildung der Ruralgemeinden im Landgerichtsbezirk Naila

 

Ergänzung zur Chronik: (v. H. Bullemer)

Pfarrer Barczus ging 1980 in Ruhestand. Er wohnte bis zu seinem Tod in Haidengrün und wurde auf dem Friedhof von Döbra begraben.

1983 kam Pfarrer Johannes Repky von Schwarzenbach a.W. nach Döbra und wirkte hier bis 1990. Er begann nach langen Bemühungen 1990 eine große Kirchenrenovierung.

Ab 1991 führte Pfarrer Helmut Bullemer die Renovierung fort. Als wesentliche Maßnahmen werden in einem Bericht des Landbauamtes genannt: " Die Außenmauern wurden seitlich unter Erdreich anbetoniert und mit Isolieranstrich und Isoliersteinen abgedichtet. Drainagen und Abwasserleitung wurden neu verlegt und an den Gemeindekanal angeschlossen. Ein Stahlbetonringbalken hält nun die Mauerkrone des Turmschaftes zusammen. Alle verfaulten Holzteile am Turmhelmfuß und an den Traufen wurden erneuert. Der Turmhelm bekam eine neue, doppelte Diagonalschalung und wurde anschließend mit Thüringer Schiefer neu gedeckt. Neu gedeckt wurde auch die Nordseite und der Chor des Kirchenschiffes. Sämtliche Kirchenfenster waren in einem sehr schlechten Zustand und bedurften dringend der Instandsetzung bzw. der Erneuerung. Das 1944 durch eine Fliegerbombe zerstörte mittlere Chorraumfenster wurde erneuert und mit Butzenscheiben verglast.

An weiteren Arbeiten wurden durchgeführt:
Ein neues Sakristeidach, neuer Sakristeibodenbelag, der Bahrenhausabbruch, die Vorbaussanierung, eine neue Elektroverteilung, ein neuer Eichenbolzglockenstuhl, neue Turmtreppen, Außen- und Innenfassadenanstrich und zum Schluß eine völlig neue Kirchhofgestaltung.

1993 wurde die Renovierung abgeschlossen.

1995 wurde eine neue vierte Glocke angeschafft, hauptsächlich von Meta Kießling und Familie Krögel gestiftet. Das Altarbild wurde renoviert und die original romantische Steinmeyer-Orgel von der Firma Friedrich restauriert. Eine Reihe von Orgelkonzerten bereichert seither das Gemeinde- und Kulturleben. Schließlich wurde noch der Taufstein restauriert.